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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 336139 | ||
Datum | 22.04.2006 12:43 MSG-Nr: [ 336139 ] | 71853 x gelesen | ||
Hallo! Nein, den habe ich nicht übersehen, ich hoffe nur richtig verstanden (Was ist Satz 3?). Die danach mögliche Kombi LF 10/6 und LF 10 TS ist ja noch einigermaßen aktzeptabel, aber ich bezog mich auf folgende Aussage von Lüke: Wieso muss er ein LF 10/6 kaufen, in der Kombi mit TLF 16/24TR kann es ein LF 10 TW sein. Das geht m.E. nicht, wenn ich das richtgi verstanden habe. Geschrieben von Thorben Gruhl Womit wir wieder bei meiner Frage sind, ob für die Abnahme ein normgetreues Fahrzeug (welches dann zusätzlich die Leistungsbeschreibung erfüllen muss) nötig ist oder man sich in Niedersachsen mit der neuen Leistungsbeschreibung in der MindStVO komplett aus der Normung verabschiedet hat und nur noch diese handvoll Kritierien bzgl. Besatzung, Tank, Pumpe gelten. Du weißt, wem du die stellen musst - jedenfalls nicht mir. Geschrieben von Thorben Gruhl Was du meinen mit besser gefunden? Falsch gelöscht. Grüße, Jan | ||||
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