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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaHolster für PA24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / 336596
Datum25.04.2006 12:46      MSG-Nr: [ 336596 ]9131 x gelesen

Ahoi,





Geschrieben von Ulrich Cimolinound obwohl in der Fw Pfungstadt m.W. führende Mitarbeiter der "Feuerwehr Hessen" tätig sind, möchte ich wetten, dass auch dieser Holster keine Prüfung oder Zulassung bei der EXAM hat.



Ich bin mir nichtmal sicher ob die dortige Feuerwehr das Holster so nutzt. ;-) Eine Zulassung ist in meinen Augen nicht notwendig da ich am PA selber keine Veränderung vornehme, dies ist meine persönliche Sichtweise der Dinge, siehe die Diskussionen der letzten Wochen. Ich kann keine Gefahr aus dem anbringen der Holster erkennen.





Geschrieben von Ulrich CimolinoWie sieht das Land Hessen das?



Die werden sich sicherlich melden wenn du so direkt fragst.





Grüßle

Christian






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