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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge | 25 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336763 | ||
Datum | 26.04.2006 02:55 MSG-Nr: [ 336763 ] | 8612 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier diese Öffnungsklausel gibt es seit nicht weniger als 15 Jahren Das war mir so jetzt nicht bekannt. Geschrieben von Christi@n Pannier Österreich hat z.B. davon Gebrauch gemacht, rate mal woher deren Feuerwehrführerschein herkommt. Alles klar, ich dachte sie hätten sich eine "Extrawurst" braten lassen und die Deutschen hätten wieder mal geschlafen. Sorry, da habe ich mich geirrt. Geschrieben von Christi@n Pannier Muss ich noch erwähnen, dass die kleine Wohnmobilistenlobby derzeit erheblich mehr für die (auch von denen gewünschte) Anhebung der B-Grenze auf 4,5 to. tut als 1,5 Mio. Feuerwehr-, THW- und Rettungsdienstler zusammen Sollte die Grenze nicht auf nur 4,25 to angehoben werden (ich habe da noch irgendwas im Hinterkopf >>Wohnmobilregelung<<)? Das entspräche dann dem Zuggewicht Fahrzeug bis 3,5 to mit Anhänger 750 kg. Ein solcher Regelungsvorschlag wurde schon vor einiger Zeit bei den zuständigen Stellen eingebracht. Wurde aber abgelehnt. Ich finde hierzu nur meinen Forumsbeitrag nicht mehr :-( Geschrieben von Christi@n Pannier Das wiederum bedeutet, dass diese ganze Plärrerei der deutschen Feuerwehren über die böse, böse EU, die ja die Existenz der letzten Dorfwehr durch willkürliche und bürokratische Führerscheinregelungen ernsthaft gefährdet, absolut lachhaft ist, Da sind wir einer Meinung :-) Geschrieben von Christi@n Pannier (was sie aber IMHO auch nicht schaffen werden, da eine Anhebung von B auf 4,5 to. die Absenkung der C1-Grenze auf 6,0 to. konterkarieren würde)? :-) Mal sehen was sich ergibt. Große Hoffnungen habe ich nicht. Trotz allem aber findet ich es nicht ganz in Ordnung, wenn ich mit der FE der Klasse B an ein Fahrzeug mit 3,5 to einen Anhänger mit 750 kg anhängen und damit über die Straßen brettern darf, aber wenn ich nur mit der Klasse B ein Fahrzeug mit 3,9 to führe dies schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt. Frage mich was vom Fahrverhalten nun besser, einfacher zu fahren und zu handhaben bzw. der Sicherheit mehr dienlich ist. Aber darüber kann man streiten. Gott sei dank ist wenigsten der Unsinn mit dem: "Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, das Gesamtzuggewicht darf hier 3,5 to nicht übersteigen". Bisher konnte man ja nur mit dem B theoretisch ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 2,0 to und einem Anhänger von 1,5 to fahren. Das ist dann vorbei. Das ist auch das "Aus" für die Fahrzeugkombination MTW+TSA. Mal sehen ob aus der Ecke noch was kommt. Aber es muss etwas passieren. Jetzt, und nicht wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Gott sei Dank gehöre ich zu den Glücklichen CE-Inhabern :-) Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | ||||
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