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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 6 Beiträge | ||
Autor | Robe8rt 8v., Baldham / | 336866 | ||
Datum | 26.04.2006 14:02 MSG-Nr: [ 336866 ] | 4871 x gelesen | ||
Hi Stefan, es muss ja irgendeinen Grund haben, dass die Gemeinde eine BSW (in Bayern: Brandsicherheitswache) fordert. Wird Flüssiggas eingesetzt? Gibt es "feuergefährliche Handlungen"? Gemäß der "Ausführungsverordnung über fliegende Bauten" wird in Bayern (!) eine BSW erst ab 5000 Besucherplätzen verlangt, wenn nicht für das Gesamtgelände eine BSW gefordert ist (z.B. Oktoberfest). (Bei Zirkusveranstaltungen ab 1500 Zuschauern in der Stärke 1/2) Die Versammlungsstättenverordnung fordert eine BSW bei der Vorführung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Und laut dem Merkblatt "5.12 Sicherheitswachen" der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kann eine BSW bei "Veranstaltungen in fliegenden Bauten" in der Stärke 1/1 gestellt werden. (Dies wird nach meiner Erfahrung i.d.R. aber erst bei Vorliegen der o.a. Besucherzahlen praktiziert) Grüße aus dem verregneten München Robert | ||||
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