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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunkrufnamen (überarbeiteter Vorschlag)126 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / 336871
Datum26.04.2006 14:26      MSG-Nr: [ 336871 ]73402 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Ulrich CimolinoIch kenn keines, das darauf abzielt.



darauf abzielen im spziellen vielleicht nicht, aber es ist einsatztaktisch wenig sinnvoll eine ÜMANV-T-Einheit mit 15 RTW aufzustellen und diese mit leichtverletzten nicht gefähigen zu belegen - und in der Fläche (außer vielleicht in Ballungsräumen) auch nicht umsetzbar, wenn parralel Ü-MANV-B und -S gestellt wird. Daher stellt z.B. des hessische KatS-Konzept in klammern bei der ÜMANV-T-Einheit klar auf dei 2. SanGr des SanZ ab, die eben zwei KTW-4 hat uns damit direkt 8 Verletzte abräumt. Zwei weitere in den RTW und die Sache ist gegessen...



Geschrieben von Ulrich CimolinoJa, geübt wurde da alles mögliche, ich fragte BEWUSST nach REaleinsätzen...



Ich dachte du fragst ob das tatsächlich funktioniert. Wieviele Realeinsätze im Bereich > 200 Verletzte gab es denn in der Vergangenheit? Übrigens fällt mir tatsächlich ein Realeinsatz mit einsatz von KTW-4 ein - Brand im Stadtkrankenhaus Offenbach.



Geschrieben von Ulrich Cimolinodie gibts sicherlich, aber es gibt auch andere, die das jeweils ganz anders sehen - und dafür auch gute Gründe haben, gelle!



Jaja, und mit ein wneig anstrengung würde es sicher auch gelingen die gemeinsamkeiten, zumindest in der fahrzeugbedingten Organisation, zu erkennen. Ein KTW-4 ist IMHO in NRW ebenso ein KTW-4 wie in Hessen, egal ob der jetzt der EE oder demn SanZ zugeordnet ist. Eine Vergleichbarkeit gewinnt man m.M. hier durch Ermittlung der Transport-, Betreuungs- udn Behandlungskapazität. Und da ist es mri wurscht ob ich 25 Verletzte mit der EE versorgen kann oder mit dem SanZ. Zudem ging es bei der Frage nach Konzepten eingangs glaube ich nciht um Einheiten sondern eben um Fahrzeuge, über deren einsatztaktischen Wert und die Notwendigkeit sie mit Rufnamen zu kennzeichnen wir hier reden. Und da kann man glaube ich guten gewissens auch einen GW-San 25 aus NRW neben den GW-San (es ArztTrKW) aus Hessen stellen und braucht noch nciht mal nen Arzt um das Fahrzeug für sich als selbstständige taktische Einheit zu sehen...



Gruß



Matthias Ott


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