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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / | 336946 | ||
Datum | 26.04.2006 22:18 MSG-Nr: [ 336946 ] | 8606 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Bisher konnte man ja nur mit dem B theoretisch ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 2,0 to und einem Anhänger von 1,5 to fahren. Das ist dann vorbei. Das ist auch das "Aus" für die Fahrzeugkombination MTW+TSA. Mal sehen ob aus der Ecke noch was kommt. Nein, kann man nicht. Ein MTW mit einem Leergewicht von 2t hat sicherlich ein höheres Gesamtgewicht als eben diese 2t. Somit käme man mit einem Anhänger von 1,5t über die Gesamtgewichtsgrenze von 3,5t. Alles in allem scheint mir Klasse C1 immer sinnloser zu werden. Die Fahrzeuge mit bis zu 6t zul. Gesamtmasse unterscheiden sich nicht viel von denen am oberen Rand der 3,5t-Klasse. Derzeit macht auch kaum einer den C1-Führerschein, weil die Ausbildung meist auf 7,5t-LKW erfolgt und somit kaum billger und auch kaum einfacher als der volle C-Führerschein ist. Da die Altinhaber der Klasse 3 sicherlich Bestandsschutz erhalten, wären also von einer Reduzierung der Gewichtsgrenze nur die betroffen, die bisher speziell den C1 machten und dann den C machen müßten. Wobei es auch für die bisherigen C1-Inhaber sicherlich Bestandsschutz geben wird. Selbst heute schon sind doch die meisten der Ansicht, dass die 7,5t-Grenze in Zukunft eben wegen der bisher schon geltenden Grenzen keine Rolle mehr spielen wird (vgl. Diskussionen ums LF10/6 bzw. 10/10). Also macht es dann ja auch nichts aus, wenn man diese dann auf 6t heruntersetzt. Gruß, Michael | ||||
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