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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge25 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / 336964
Datum27.04.2006 00:00      MSG-Nr: [ 336964 ]8531 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Thorben GruhlAlso doch auf 3,5 to limitiert, sofern der Hänger über der 750kg-zGg-Grenze liegt.



Richtig. Es ging mir aber mehr um das Verhältnis vom Gewicht des Anhängers zum Zugfahrzeug.



Also war/ist die Regelung relativ unsinnig (wie schon gesagt, Zugfahrzeug Leermasse von 2,0 to + Anhänger 1,5 to ginge/geht wenn eben unterhalb bzw. gleich 3,5 to)



Einfacher wäre es gewesen auf die Anhängerregelung ganz zu verzichten. Also mit Klasse B nur Fahrzeuge bis 3,5 to und für alle Anhänger den E verbindlich zu machen.



Gruß vom Donnersberg



Jakob

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Reduziere Deine Ansprüche, und Du wirst jede Menge von dem bekommen was Du nicht wolltest!"






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