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Löschgruppenfahrzeug
Dienstanweisung
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaInformationsweitergabe im Wachbetrieb10 Beiträge
AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / 336987
Datum27.04.2006 09:38      MSG-Nr: [ 336987 ]6516 x gelesen

Geschrieben von Hubert Kohnen- XY Straße bis auf weiteres gesperrt

- Gerät 123 vom ersten LF entnommen und zur Werkstatt

- Gerät 456 ist aus Werkstatt zurück und wieder einsatbereit

- in vier Wochen Feier bei Kollegen Harry Hirsch

- Urlaubsplanung bis Ende des Monats abgeben

- Freie Stellen für das Seminar xxx

- ab sofort wird beim Stichwort xxx wie folgt verfahren

- in drei Tagen kommt eine Besuchergruppe

- Kamerad XY vermisst seine Jacke




In Form von:



Allgemeinen Anordnungen die vorlegelesen werden

Dienstanweisungen die vorgelesen werden

AA und DA sind ebenso im Intranet zu finden.



I.d.R liest der Schichtleiter bei Schichtbeginn wichtiges vor.



Geschrieben von Hubert KohnenWerden diese Informationen täglich bei der Wachübergabe verlesen ?

Wer liest sie vor? Der abgehende Wachabteilungsführer oder der Neue?

Werden diese Informationen täglich aktuallisiert ?

Werden diese Informationen beim nächsten Wachwechsel verkündet oder auch während der laufenden Schicht ?

Was tut ihr gegen Informationsverlust

Was ist mit den Kameraden, die dienstfrei hatten, Urlaub, Fortbildung oder krank? Wie werden die informiert, das z.b. seit einer Woche auf dem zweiten LF kein Stromerzeuger ist, weil dieser zur Werkstatt ist ?

Oder das seit vier Tagen andere Atemschutzgeräte verladen sind ?

Wie sieht es mit Kameraden aus, die grundsätzlich nichts von den Informaionen wissen ?

Besteht die Pflicht sich zu informieren ?

Oder werden die Infos nur ans schwarze Brett gehangen ?

Oder bekommt jeder eine Kopie ?

Oder muß jeder die Informationsverkündung durch Unterschrift bestätigen ?




Pflicht sich zu informieren.

Zugang ist für jeden an den PC möglich.

Urlauber werden nach Rückkehr informiert.



Mfg DIrk


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