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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr | 18 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / | 337173 | ||
Datum | 27.04.2006 23:39 MSG-Nr: [ 337173 ] | 8872 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Haftungsmäßig ergibt sich natürlich, dass jeder für die Handlungen in eigener Zuständigkeit selbst haftet, natürlich nach den Grundsätzen der Amtshaftung! Sprich: Träger der Feuerwehr. Ist letztendlich wie bei jeder anderen Tätigkeit der Feuerwehr auch. Danke für die Aufklärung. mkg WErner | ||||
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