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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr18 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / 337173
Datum27.04.2006 23:39      MSG-Nr: [ 337173 ]8872 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannHaftungsmäßig ergibt sich natürlich, dass jeder für die Handlungen in eigener Zuständigkeit selbst haftet, natürlich nach den Grundsätzen der Amtshaftung! Sprich: Träger der Feuerwehr.



Daneben besteht natürlich ggf. eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Verkehrslenker




Ist letztendlich wie bei jeder anderen Tätigkeit der Feuerwehr auch.



Danke für die Aufklärung.



mkg



WErner


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