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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge | 25 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / | 337432 | ||
Datum | 30.04.2006 11:49 MSG-Nr: [ 337432 ] | 8545 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Leider erlaubt Rh.-Pfalz keinen Stromerzeuger (wurde uns gesagt). Deshalb wurde der Lichtmast auf das Bordnetz (12V) umgklemmt. ... "sehr sinnvoll" - bei der normal verbauten Lima dürfte absehbar sein wann dann bei längerem Betrieb die Borddspannung "in die Knie geht" ... warum sollte RLP Stromerzeuger verbieten (solange es gewichtsmäßig klappt) Geschrieben von Jakob Theobald (Beklebung Rolladen) Nach DIN nicht zulässig. ... das müßte man mir in der DIN zeigen ... Geschrieben von Jakob Theobald Da dies ein Vorführfahrzeug war, musste alles was nicht der DIN entspricht und ohne großen Aufwand ab- oder umzubauen war, weichen. Deshalb ja auch nur 6 C-Schläuche und nur 4 Atemschutzmasken usw. ... die DIN verbietet nicht, ein TSF mit 16 C-Schläuchen auszustatten (wenn denn Gewichtsreserve da ist). Wenn Ihr denn Gewichtsreserve hättet dürftet ihr auch einen Sprungretter aufs TSF verladen und wäret trotzdem DIN-konform ... Gruss Gerhard | ||||
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