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Thema | Fiktives Angebot | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337705 | |||
Datum | 02.05.2006 23:27 MSG-Nr: [ 337705 ] | 5104 x gelesen | |||
Da bleibt für 80 % der FA ja nur das Wochenende und der Urlaub. Davon ist im Grundsatz auszugehen. Wobei theoretisch für FA mit Regelarbeitszeit auch die Ableistung einer Nachtschicht im werktäglichen Bereich machbar wäre. Wird wohl keiner machen, spätestens, wenn man feststellt, dass es eher langweilig ist, weil pro Schicht wenn es hoch kommt einmal ausgerückt wird. 1. Neben dem "Warten auf Einsätzen" soll in dieser Zeit auch der Ausbildungsdienst durchgeführt werden. 2. Wenn man mal schaut auf welche Zeitdauer manch FA pro Woche bei seiner Feuerwehr verbringt, dann sind diese 10 Dienste nicht wirklich viel. Also hauptamtliche Einsatzkräfte für einen Billigtarif und ohne B-Ausbildung? 1. Billigtarif wäre falsch gesagt. Nennen wir es fließenden Übergang zwischen Neben- und Hauptamt. 2. Nur in wenigen Bundesländern ist es zwingend notwendig, daß HA-FA einer FF eine B -Ausbildung haben. 3. Ich frage mich wie lange man sich überhaupt noch erlauben kann zwischen B und F Ausbildung zu differenzieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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