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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | FwVo Rh.- Pfalz, verschiedene Meinungen | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337974 | |||
Datum | 05.05.2006 11:21 MSG-Nr: [ 337974 ] | 6371 x gelesen | |||
Wirksame Hilfe ist eigentlich nur durch dir AGBF definiert. Dort heißt es, dass du bei kritischem Wohnungsbrand 10 Funktionen (GF, AGT etc.) innerhalb 10(8!?) und weitere 6 Funktionen innerhalb 6 Minuten haben musst. Die Feuerwehrverordnung lässt dies offen. Es heißt ja auch "einleiten kann". Wenn ich aber die ganze Papierflut zu diesem Thema, insbesondere die "Standardflexibilisierung im Feuerwehrwesen" (200X) vom ISM RLP richtig interpretiere, gehen die von einer Staffel als Grundeinheit aus, um wirksame Hilfe leisten zu können. Du verwechselst jetzt die Anwesendheit von Funktionen, mit dem Einleiten von wirkungsvoller Hilfe. Zwischen diesen beiden Zeitangaben vergehen je nach angewendeter Rechengrundlage 1-3 Minuten. Um ganz ehrlich zu sein halte ich daher die geforderten 8 Min in RLP (=eingeleitete wirkungsvolle Hilfe) für utopisch. MkG Marc
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