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Feuerwehr-Verordnung
Kreisfeuerwehrinspekteur
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Kreisfeuerwehrinspekteur
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFwVo Rh.- Pfalz, verschiedene Meinungen12 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / 337975
Datum05.05.2006 11:23      MSG-Nr: [ 337975 ]6578 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Marc Vidmayerzur Einsatzgrundzeit siehe hier!



Das kannte ich noch nicht, Danke!



Geschrieben von Marc VidmayerZu allen anderen Sachen in der FwVO frag doch einfach mal bei Deinem zuständigen Wehrleiter oder KFI



Habe ich schon, deshalb wollte ich noch mal andere Meinungen hören.



Geschrieben von Günther ScheulsDen Kommentar von Eisinger / Gräff / Imo / Plattner / Gundlach gibt es z.B. hier Neckar-Verlag



Ist mir leider etwas teuer. Werd aber mal sehen, ob ich den irgendwo einsehen kann.



Geschrieben von Florian ZonkerWenn ich mich nicht irre, gehen wir bei uns in der VG von der Gemarkung aus. Die von dir genannten Beispiele würden ja sonst in einem Vakuum liegen. Auch die Aussiedlerhöfe und Bahnstrecken müssen abgedeckt sein. Da macht es wenig Sinn am Ortsschild die Grenze zu ziehen.



Uns wird gesagt, das Einsatzgebiet der Ortswehr endet am Ortsschild. Darüber hinaus ist die Wehr der "Verbandsgemeinde" zuständig. Deshalb sind auch ein paar Objekte in unserem Ort nicht bei der Risikoeinstufung berücksichtigt.



Geschrieben von Florian ZonkerDie Risikoeinstufung der Ortsgemeinde beruht auf dem vorhandenen Risikopotential der Ortsgemeinde.



Wenn ich von der Gemarkungsgrenze ausgehe, sind wir seit Jahren falsch eingestuft, und man weigert sich hartnäckig dies zu ändern.



Geschrieben von Florian ZonkerDa ist mit Sicherheit von der Verbandsgemeinde auszugehen.



Hatte ich schon befürchtet :-( Zumindest hätte ich die Ausstattung so hoch angesetzt, dass sich die Fahrzeugbesatzung schützen kann. Also nicht nur vier Masken sondern sechs.



Geschrieben von Florian ZonkerKannst du mit einem ELW bei einem Wohnungsbrand wirksame Hilfe leisten?



Nicht wirklich. Aber es wird zum Teil versucht mit dem schnelleren ELW als Erstausrücker die Zeit einzuhalten. Das LF oder TLF kommt dann als zweites Fahrzeug etwas später.



Geschrieben von Marc DickeyDa stellt sich einem die Frage ob man mit einem TSA/TSF (=ohne PA) bei einem Wohnungsbrand wirklich wirksame Hilfe einleiten kann.



Zumindest kann schon mal eine Wasserversorgung bis zum Verteiler aufgebaut werden. Auch können schon Maßnahmen zur Absperrung getroffen und Einweißer bereitgestellt werden. So läuft es zumindest bei uns. Bei gleichzeitiger Alarmierung des Stützpunktes und uns, reicht uns die Zeit locker bis zum Eintreffen der Stützpunktwehr um für diese die Wasserversorgung aufzubauen und erste Erkundung durchzuführen.



Ich sehe, dass es doch verschiedene Auslegungen gibt. Ich werde mich aber nochmals in der Wehr mit unserem Wehrführer und dann mit dem Bürgermeister kurzschließen. Dann können wir gemeinsam dem Wehrleiter und dem KFI im Detail fragen.



Ich vertrete seit Jahren die Meinung, wir müssten in B2 und T2 eingestuft sein. Dies wird aber mit den von mir schon angeführten Argumenten stets verneint. Nein, ich möchte kein LF 10 oder besondere Spezialausrüstung im Ort, das hält der Stützpunkt vor. Es geht mir schlicht um eine zeitgemäße Risikoeinstufung die auch von den FA verstanden wird.



Gruß vom Donnersberg



Jakob

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Reduziere Deine Ansprüche, und Du wirst jede Menge von dem bekommen was Du nicht wolltest!"






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