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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachts im Einsatz, ab wann wieder arbeiten? | 12 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / | 338050 | ||
Datum | 05.05.2006 19:04 MSG-Nr: [ 338050 ] | 11307 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthias Goerke Was ist aber wenn die Versicherung Invaliditätsleistungen erbringen muss?? ... wenn es sich um einen Arbeitsunfall (= von außen einwirkendes Ereignis in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit) handelt, ist es für den (gesetzlichen) Unfallversicherungsträger (BG o.ä.) zunächst mal ohne Belang warum der Unfall entstanden ist (mal mit Ausnahme: Vorsatz) - er ist zunächst einmal zu Zahlung verpflichtet (... auch bei Verstoß gegen UVVn gilt das). Ob es da Möglichkeiten für Regress gibt (da wäre wieder der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" im Spiel) steht auf einem anderen Blatt ... und da wäre dann auch wieder gefragt inwieweit der Arbeitgeber überhaupt das Arbeitsangebot des AN annehmen durfte und inwieweit ein eventueller Regress wieder eine Anspruch gegenüber der Gemeinde auslöst ... und vieles andere mehr. Gruss Gerhard | ||||
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