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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenbescheid zur Beseitigung einer Ölspur | 8 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / | 338478 | ||
Datum | 09.05.2006 12:15 MSG-Nr: [ 338478 ] | 5680 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Markus Groß Den wird in diesem Fall auch der Richter schnell finden und den Gebührenbescheid für nichtig erklären. Naja, mit "schnell" geht eigentlich in Verwaltungsgerichtsverfahren gar nichts, die sind noch schlimmer dran als die Zivilgerichte. Wartezeiten auf Gerichtstermine beim VG Köln können schonmal 2 Jahre betragen. Im Ergebnis aber sicherlich verkehrt, auch wenn man sich dann wieder den Notruf anschauen müsste, bzw. auf welcher Grundlage der Einsatz aufgemacht wurde. Man müsste sich mal die Gebührensatzung anschauen, was da drin steht für diese Art Einsätze. Gleiches gilt für den Einsaztbericht. Es gibt ein Urteil vom VGH Baden-Württemberg aus 1998 (Az: 1 S 1390/97), da waren der Ansatz von 10 FM bei einer Ölspur von 2 l als überdimensioniert angesehen worden. Wichtig ist, dass die Widerspruchsfrist einhalten wird. Sollte noch weiterer Bedarf bestehen, schick mir ne mail. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." | ||||
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