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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenbescheid zur Beseitigung einer Ölspur8 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 338484
Datum09.05.2006 12:35      MSG-Nr: [ 338484 ]5659 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Markus GroßEs kann nur das angerechnet werden, was auch tatsächlich gebraucht wurde, und nicht das, was auf Verdacht oder weil es immer schon war, mit ausgerückt ist.



Das ist so nicht richtig. Nach der These, könntest Du einen Fehlalarm gar nicht abrechnen. Nach VGH BaWü ist es durchaus zulässig nach AAO zu arbeiten, auch wenn dadruch mal Einsatzmittel und -personal in Ansatz gebracht werden als objektiv nötig.



Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Jürgen Ringhofer

Im akutellen Fall sollen wegen ein paar tropfen Motorsägenöl 10 Mann in Rechnung gestellt werden!!



Klarer Ermessenfehler.




Warum klar? Lass die erstmal ihre Ermessensausübung begründen ...



Gruß

Sven


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