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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenbescheid zur Beseitigung einer Ölspur | 8 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 338484 | ||
Datum | 09.05.2006 12:35 MSG-Nr: [ 338484 ] | 5659 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Markus Groß Es kann nur das angerechnet werden, was auch tatsächlich gebraucht wurde, und nicht das, was auf Verdacht oder weil es immer schon war, mit ausgerückt ist. Das ist so nicht richtig. Nach der These, könntest Du einen Fehlalarm gar nicht abrechnen. Nach VGH BaWü ist es durchaus zulässig nach AAO zu arbeiten, auch wenn dadruch mal Einsatzmittel und -personal in Ansatz gebracht werden als objektiv nötig. Geschrieben von Markus Groß Geschrieben von Jürgen Ringhofer Warum klar? Lass die erstmal ihre Ermessensausübung begründen ... Gruß Sven | ||||
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