News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF in ´nicht kreisfreien´ Städten | 20 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / | 338881 | ||
Datum | 12.05.2006 14:37 MSG-Nr: [ 338881 ] | 8114 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke Inwieweit ist der KBM nun gegenüber der BF weisungsbefugt? § 34 (1) Zur Unterstützung des Landrats bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren und über die Pflichtfeuerwehren in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr sowie zur Durchführung der den Kreisen nach § 1 obliegenden Aufgaben ernennt der Kreistag auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters, der vorher die Wehrführer im Kreis angehört hat, einen Kreisbrandmeister und bis zu zwei Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei Freiwilligen Feuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen. Geschrieben von Christian Rieke Ist er nur in Sachen FF weisungsbefugt oder auch in BF-Dingen, da es ja nunmal eine kreisangehörige Stadt sein soll!? Sprich: Willst Du den Kreis(brandmeister)in Sachen Feuerwehraufsicht ausschalten, richte eine BF ein. ;-) Aufsichtsbehörde ist dann die Bezirksregierung. Gruß | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|