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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Farbkennzeichnung von Gasflaschen | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339449 | ||
Datum | 17.05.2006 21:22 MSG-Nr: [ 339449 ] | 4610 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Adrian Ridder Übergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen? Ich bin - zugegeben - etwas erstauznt, dass solche Aussagen vom Hause Dräger gemacht werden. Die Kernaussage ist zwar IMHO richtig, aber sachlich falsch begründet und dementsprechend wird auch eine falsche Frist genannt. Die erwähnte DIN EN 1089-3 ist für den Altbestand zunächst mal völlig unmaßgeblich. Fachlich korrekt ist IMHO die Begründung über die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 Abs. 7 und § 27 Abs. 3) und die Druckgeräteverordnung, § 4. Dementsprechend (§ 27 Abs. 3 BetrSichV) endet die Übergangsfrist am 31.12.2007. Adolf Fleck von der LFS Baden-Württemberg hat dazu einen guten und verständlichen Artikel geschrieben, in welchem der Sachverhalt umfassend (und meiner (fachlichen) Meinung nach richtig) erklärt wird. MkG, | ||||
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