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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaKalibrierung Gaswarngeräte, wie umgesetzt?9 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 339660
Datum19.05.2006 09:12      MSG-Nr: [ 339660 ]6621 x gelesen

Moin,



mangels eindeutiger Regeln für den Betrieb bei FWen halten wir uns an die Regeln der BG Chemie



T 023 (BGI 518, bisherige ZH 1/8.3)

Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb





und



T 021 (BGI 836, bisherige ZH 1/106)

Gaswarneinrichtingen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff





welche frei wiedergegeben folgende Intervall beschreibt,



Kalibrierung alle 180 Tage

Und nach gebrauch



Prüfung der Alarmschwellen durch Prüfgasbeaufschlagung vor dem Gebrauch d.H. bei uns ein Mal im Monat, was –nicht- mit einer Kalibrierung gleich zusetzen ist.



Gruß aus Hückelhoven





Gerrit





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Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung !

Seminar: BWL in „Non Profit“ Unternehmen




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