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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Hommel: Was bedeuten Aussagen? | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / | 339668 | ||
Datum | 19.05.2006 10:01 MSG-Nr: [ 339668 ] | 8282 x gelesen | ||
Moin, Woher kommt diese Aussage? Ich kann mit nicht vorstellen, dass die Entwickler des Gefahrendiamants irgendeine Rückkopplung mit den ETW vornehmen, da die ETW ausdrücklich keine gesetzlichen Grenzwerte sind. Nee natürlich nicht reine Selbstinterpretation. Ich würde mich auch sehr über einen Kommentar freuen! Ich habe die These aufgestellt das eine Gasdichte Form III nur Erforderlich ist, wenn ein Flüssiger ggf. Fester Stoff in der Lage ist eine Sattdampfkonz. Oberhalb eines Grenzwertes zu bilden, bei Vergleichbaren Umweltbedingungen und Lachenverdampfung, alles was unterhalb des Grenzwertes liegt bedarf demnach nur einem Kontaminationsschutz also Form II ( wir testen auch den THW Anzug von 3 S ). Da wir von FW Personal sprechen haben ich mich für die ETW / AEGL entschieden wohl wissende das diese für 4h und „ ungeschütztes Personal“ definiert sind, ergo schritt zur höheren Sicherheit. Dann habe ich die Sattdampfkonz. In mg/m^3 mit den ETW umgerechnet in mg/m^3 verglichen und diese in Bezug mit angaben des Gefahrendiamant Raute BLAU gesetzt und dabei fällt auf das diese bei den von mir gewählten 10 anorganischen ETW Stoffen und den 10 organischen ETW Stoffen sich in Beziehung zu „BLAU III“ setzen lassen. Was die Hamburger Methode, also ab BLAU III CSA, unterstreicht. Ich bin mir sicher das es Ausnahmen zu dieser Regel gibt, daher ist dieses nur eine „Entscheidungshilfe“. Habe ich Richtig gerechnet ? Meinungen ? Gruß aus Hückelhoven | ||||
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