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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA Vorschriften Niedersachsen/ Tw 17 | 23 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8L., Lengede/Broistedt / | 340080 | ||
Datum | 23.05.2006 22:09 MSG-Nr: [ 340080 ] | 8323 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Svenn Koopmann--- Es gibt Gerüchte, dass die Mindeststärkeverordnung mit der Dienstgrad- und Dienstkleidungsverordnung zusammengelegt werden sollen auch wenn das Ziel richtig erscheinen mag, was haben die beiden Vorschriften gemeinsam? Gibt es dann eine "Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen, die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren und die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachen"? Wird damit auch der "Fehltritt" vom 11.11.1999 ausgebügelt, womit jedem Feuerwehrangehörigem in Niedersachsen eine Überjacke zusteht? Und der "Fehltritt" vom 18.8.2005, wo keine Normfahrzeugege mehr beschrieben sind, sondern nur noch Mindestanforderungen an Fahrzeuge gestellt werden? Für mich sind dieses zwei eigenständige Themen. Ich persönlich bin gespannt, wie mann diesen Brückenschlag schafft. mkG Olli Abenteuer ist das Ergebnis schlechter Planung | ||||
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