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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPSA Vorschriften Niedersachsen/ Tw 1723 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / 340950
Datum29.05.2006 17:03      MSG-Nr: [ 340950 ]8320 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Daniel RuhlandAlles sicherlich sinnige Abänderungen - mit denen die Jacken aber schlicht nicht mehr der VO entsprechen,



Auf jeden Fall sind es sinnige Änderungen, ich turne seit etwa zwei Jahren mit einer Wiking im "Niedersachsen-look" herum.



- Kein Trichterkragen

- Wesentlich besserer Sitz des PA

- Winddichter als die Nds.-HuPF

- Sehr angenehmer Tragekompfort (nicht so starr wie die Nds.-Rüstung)

- Keine von der Waschmaschine entfernte Reflexbestreifung



Daher ist es mir reichlich schnuppe, ob sie nun der Verordnung entspricht oder nicht! Sie erfüllt die EN 469 und das ist meines Erachtens ausreichend.



MkG

Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

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