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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | 'Realitätsnahe' Übung | 15 Beiträge | ||
Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 342897 | ||
Datum | 12.06.2006 10:41 MSG-Nr: [ 342897 ] | 10516 x gelesen | ||
Hallo ! Ich habe gerade ein ähnliches Problem. Weiß jemand woher man die DIN 14093-1 bekommt? Problem ist folgendes, nach dunkelen Erinnerungen gab es mal eine Klausel, die vorgeschrieben hat wie schnell man einen verrauchten Übungsraum wieder rauchfrei bekommen muss. Jetzt finde ich diese aber nicht mehr. In der FwDV 7 (Stand 2002) Anlage 2 steht lediglich: "Atemschutz-Übungsanlagen müssen so eingerichtet sein, dass eine schnelle Rettung von Feuerwehrangehörigen sichergestellt ist." Diese Forderung sei bei Übungsanlagen nach DIN 14093-1 erfüllt. Aber was steht da drin? Konkret haben wir gerade die Möglichkeit ein Haus der Stadt, dass bald abgerissen werden soll, als Übungsobjekt zu nutzen. Darf man es nun mit Disconebel fluten oder nicht? Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße aus dem sonnigen Saarland Bjørn | ||||
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