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Sorry, Could Not Resist - Entschuldigung, aber ich konnte nicht widerstehen
Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAbstände Brandlasten zu Gebäuden7 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern343063
Datum13.06.2006 16:52      MSG-Nr: [ 343063 ]6286 x gelesen

hallo,
Geschrieben von Christi@n PannierVdS Richtlinie 2242
Tatsache. Da stehts so in etwa gleichwertig drinne.

Geschrieben von VdS
5 Ernteerzeugnisse
Getrocknetes Erntegut muß ordnungsgemäß eingelagert und ständig durch ein geeignetes Meßgerät auf Selbstentzündung hin überprüft werden
(bei einer Temperatur von über 60° C im Lagergut
ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen).
Bei der Lagerung von Ernteerzeugnissen in Diemen, Schobern oder Großballenlagern (offene Lagerung) ist mindestens ein Abstand von
- 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden oder weicher Bedachung und
- 25 m zu sonstigen Gebäuden, öffentlichen Wegen und Plätzen
einzuhalten.
Die Lagerung unter Vordächern ist unzulässig.


Da ich ja vornehmlich im Baurecht zuhause bin, hatte ich die Versicherer-Eigenheiten leider nicht bedacht.

Grüßla,
Franz-Peter


(Ich gelobe Besserung und werde zur vollständigen und richtigen Beantwortung der nächsten VB-Frage nicht nur die Eigenheits-Pamphlete des VdS durchforsten sondern auch die des örtlich zuständigen Taubengoogerers-Vereins und des Kleintier-Obst-und-Gemüsebauern-Verbandes sowie auch die Apotheken-Umschau nach Hinweisen durchstöbern!) SCNR ;-))

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.


Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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