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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343066 | ||
Datum | 13.06.2006 17:14 MSG-Nr: [ 343066 ] | 10661 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Mößmer Der Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar aber muss zusätzlich noch der MAschinist aus Versicherungsgründen vorhanden sein oder geht es auch ohne? Der Versicherung ist es egal, sofern Du den FS für die entsprechende Klasse besitzt. Geschrieben von Tobias Mößmer Denke da an Fahrten mit dem TSF oder MTW im Übungsdienst oder bei Besorgungsfahrten. Was soll man da mit dem Ma? Geschrieben von Tobias Mößmer Welche Rechtsgrundlagen bestehen hier? Abgesehen von der Führerscheinfrage gibt es da nur noch interne Dienstanweisungen und von der Stadt/Gemeinde eingeführte Vorraussetzungen, die überall sehr unterschiedlich sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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