News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 343087 | ||
Datum | 13.06.2006 19:38 MSG-Nr: [ 343087 ] | 10831 x gelesen | ||
Bei uns soll der Maschinist dabei sein, da du dort auch das Thema Sonderrecht behandelst. Es gibt natürlich auch ausnahmen. Die Person wird dann halt zum nächsten Maschinistenlehrgang angemeldet und die Einweisung auf das Fahrzeug und das Thema Sonderrechte kann notfall vorrübergehend z.B. vom Gerätewart gemacht werden wenn die Führung zustimmt- Funklehrgang ist bei uns im Grundlehrgang dabei. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. icq 289 746 657 | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|