alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBerechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen23 Beiträge
AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg343087
Datum13.06.2006 19:38      MSG-Nr: [ 343087 ]10831 x gelesen

Bei uns soll der Maschinist dabei sein, da du dort auch das Thema Sonderrecht behandelst. Es gibt natürlich auch ausnahmen. Die Person wird dann halt zum nächsten Maschinistenlehrgang angemeldet und die Einweisung auf das Fahrzeug und das Thema Sonderrechte kann notfall vorrübergehend z.B. vom Gerätewart gemacht werden wenn die Führung zustimmt-

Funklehrgang ist bei uns im Grundlehrgang dabei.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

icq 289 746 657

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.089


Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt