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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343198 | ||
Datum | 14.06.2006 13:40 MSG-Nr: [ 343198 ] | 10696 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Hauptvogel Die Versicherung (leider selbst erlebt) schaut da ganz genau ob der Fahrer die Grundvorraussetzungen (C2H5OH, Drogen, Krankheit, Allergien, Medis) erfüllt. Durfte schon selbst in die Argumentation. Erklär das bitte genauer? Wann und wie "schaut" die Versicherung? Denn die Versicherung erhält schliesslicher keinerlei Angaben über Krankheiten, Allergien und Medis. Was soll die da in Frage stellen. Geschrieben von Peter Hauptvogel Weiterhin wird der Dienstliche Bezug bei Fahrzeugen des ÖR-Dienstes (KEINE VEREINSAUTOS) auch in Frage gestellt. Das verstehe ich nicht. Wo genau wird bei "Dienstfahrzeugen" der "Dienstbezug" in Frage gestellt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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