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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBerechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen23 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen343198
Datum14.06.2006 13:40      MSG-Nr: [ 343198 ]10696 x gelesen

Geschrieben von Peter HauptvogelDie Versicherung (leider selbst erlebt) schaut da ganz genau ob der Fahrer die Grundvorraussetzungen (C2H5OH, Drogen, Krankheit, Allergien, Medis) erfüllt. Durfte schon selbst in die Argumentation.

Erklär das bitte genauer? Wann und wie "schaut" die Versicherung? Denn die Versicherung erhält schliesslicher keinerlei Angaben über Krankheiten, Allergien und Medis. Was soll die da in Frage stellen.

Geschrieben von Peter HauptvogelWeiterhin wird der Dienstliche Bezug bei Fahrzeugen des ÖR-Dienstes (KEINE VEREINSAUTOS) auch in Frage gestellt.

Das verstehe ich nicht. Wo genau wird bei "Dienstfahrzeugen" der "Dienstbezug" in Frage gestellt?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen

Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.


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