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Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaUmzug in ein neues Bundesland21 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW343219
Datum14.06.2006 15:17      MSG-Nr: [ 343219 ]12625 x gelesen

Geschrieben von Henning Koches ist also nicht die Einheit, in der du vorher schon tätig warst?

richtig

Geschrieben von Henning KochGab es auch eine Begründung dafür?

ja, da man in einem anderen Bundesland die Grundlagen erlernt hat und diese nicht aus sicht (ich glaube) des IM kompatibel mit anderen Lehrgängen sind müssen Lehrgänge aus der Reihe F (also F1, F2, F3, F4) in dem selben Bundesland erworben werden, bzw. mind. die Grundlagen F1 und F2 in dem selben Bundesland erworben werden, da es taktische Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben soll.

Die Feuerwehr nicht nachvollziehen kann das auf Basis des F1 (den sie durchgeführt hat) der F2 stattgefunden hat und somit von Seiten der Feuerwehrführung angezweifelt wird das die Fähigkeit einen Trupp zu führen vorliegt.

Da der F2 nicht anerkannt wurde, wurde der F3 mit der Begründung es liegt kein Gültiger F2 vor, der eine Teilnahme an einem F3 Lehrgang berechtigt hätte, auch nicht anerkannt. Somit darf ich in einigen Bundesländern eine Gruppe führen, in anderen (also NRW) nicht mal einen Trupp.

MFG
Thobias


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