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Thema | KBI suspendiert | 62 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 343251 | |||
Datum | 14.06.2006 20:23 MSG-Nr: [ 343251 ] | 12067 x gelesen | |||
Ich rate Dir, solche Äusserungen in einem Forum, dass täglich von seeehr vielen Leuten gelesen wird, nur auf sehr gute Argumente zu stützen. Und "glauben" sowie Hörensagen gehört iMO nicht dazu. Er hat das Wort "anscheinend" in seinem Satz verwandt - juristisch wird die Gesamtaussage dadurch eigentlich sehr unproblematisch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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