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RubrikSonstiges zurück
ThemaKBI suspendiert62 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen343251
Datum14.06.2006 20:23      MSG-Nr: [ 343251 ]12067 x gelesen

Ich rate Dir, solche Äusserungen in einem Forum, dass täglich von seeehr vielen Leuten gelesen wird, nur auf sehr gute Argumente zu stützen. Und "glauben" sowie Hörensagen gehört iMO nicht dazu.

Er hat das Wort "anscheinend" in seinem Satz verwandt - juristisch wird die Gesamtaussage dadurch eigentlich sehr unproblematisch.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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