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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunkverweigerung - Was dann? | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 343871 | ||
Datum | 19.06.2006 19:42 MSG-Nr: [ 343871 ] | 5348 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Es geht ja nicht nur um Fahrzeugfunk, sondern um alle Endgeräte (FahrzeugFug, HFG, FME, Sirenensteuergeräte). Jein. 2m FuG bleiben auf absehbare Zeit erhalten.Denn die funktionieren ohne Infrastruktur. Bei der Alarmierung ist es heute schon so, daß bei einer entsprechenden mittelfristigen rechnung die umstellung auf POCSAC Alarmierung schon längst hätte lohnen könnte. Da waren viele Länder und landkreise in der Vergangenheit nur viel zu zögerlich. Wenn man überlegt, was man in einem Zeitraum von 10 Jahren in die alte analoge Alarmierung gesteckt hat (neune FME,...)... Geschrieben von Peter Schmid Die Stadt Deggendorf hats mal hochgerechnet, auf sie kämen Kosten von weit über 1 Mio Euronen zu Halte ich für viel zu noch gegriffen. Wie gesagt. Laß die 2m FuG raus. Es betrifft in der ersten Runde nur die Fahrzeug FuG und ggfs. den Aufbau einer Alarmierungsinfrastruktur (POCSAC) oder die Umstellung auf eine wie auch immer geartete Alarmierung im neuen Digitalfunk. Und das kann man auch entsprechend strecken. z.B. im Jahr 1 die Fahrzeug FuG, im Jahr 3 die Alarmierung. Man muß nur die Vogel-Straß-Taktik aufgeben und sich offenen Auges rechtzeitig um die Finanzierung kümmern. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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