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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umzug in ein neues Bundesland | 21 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 344214 | ||
Datum | 21.06.2006 14:43 MSG-Nr: [ 344214 ] | 12608 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Remmer Morgenroth Die Lehrgänge aus anderen Bundesländern grundsätzlich aber nicht anzuerkennen finde ich absolut nicht OK. Für BaWü ist das in der "Verwaltungsvorschrift FW-Ausbildung" vom 09.01.2004 geregelt: "1.4 Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen Lehrgänge, die in für die Feuerwehr zuständigen Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern besucht wurden, werden anerkannt. Sofern Lehrgänge nicht nach den Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) durchgeführt oder diese bei anderen Ausbildungseinrichtunngen als der Feuerwehr absolviert wurden, kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Landesfeuerwehreschule eine Lehrgangsanerkennung ausgesprochen werden." MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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