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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 344256 | ||
Datum | 21.06.2006 15:56 MSG-Nr: [ 344256 ] | 15996 x gelesen | ||
Wobei mir das teilweise nicht ganz richtig erscheint. Zum mindest nicht in BW, oder zumindest nicht in meinem Kreis 1.) Führerschein alleine reicht nicht aus. Prinzipiell schon. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlagen für zusätzliche Befähigungsnachweise für Sonderrechtfahrten. Habe ich Führerschein darf ich auch mit Sonderrechten fahren. Das kann doch nur per Dienstanweisung geschehen, oder liege ich da falsch? [Nebenbei: Da mit §35 die StVO außer Kraft gesetzt ist, darf man sogar genaugenommen ohne gültige Fahrerlaubnis fahren (will ich hier aber gar nicht diskutieren)] 2.) Sondersignalfahrten lernt man im Rahmen der Ausbildung In meinem Maschinistenlehrgang sind wir NIE am Steuer eines Fahrzeuges gesessen. Immerhin gibt es (bei uns zumindest) auch Maschinisten ohne Führerschein. Zugegeben schade, aber kaum logistisch und personell zu realisieren. Bei uns wurde aber wenigstens vor einiger Zeit einmal ein spezielle Sicherheitstraining auf unseren eigenen Fahrzeugen, mit professionellen Trainern angeboten. Gruß, Sebastian Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten! | ||||
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