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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 344267 | ||
Datum | 21.06.2006 16:19 MSG-Nr: [ 344267 ] | 19055 x gelesen | ||
Also Feuerlöscher müssen alle zwei jahre geprüft werden, der Behälter alle 10 Jahre, aber ich schaue nochmal in meinen arbeitsunterlagen nach und schreibe später die ganz genau richtige antwort, solange das nicht jemand anders übernimmt. Aber erstmal kann man feststellen das FL alle 2 Jahre geprüft werden müssen, egal ob in Betrieben oder bei der Feuerwehr. Möglichkeit wäre dies auch einen hauptamtlichen gerätewart durchführen zu lassen, sofern vorhanden und entsprechende Ausbildung vorhanden. Oder man rechnet durch wie teuer eine ausbildung dafür und das anschaffen der notwndigen Geräte ist und vergleicht dann die Kosten. Vorteil alle Kommunalen Feuerlöscher könnten selbst geprüft werden, oder nicht? MFG Thobias | ||||
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