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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 344291 | ||
Datum | 21.06.2006 17:08 MSG-Nr: [ 344291 ] | 15911 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von --- Sebastian Hodapp--- [Nebenbei: Da mit §35 die StVO außer Kraft gesetzt ist, darf man sogar genaugenommen ohne gültige Fahrerlaubnis fahren (will ich hier aber gar nicht diskutieren)] Nein. Die Anforderungen an den Fahrer (Fahrerlaubnis) werden nicht in der StVO, sondern in der FeV gestellt. §35 StVO befreit aber nur von den Vorschriften der StVO, nicht von denen anderer Gesetze oder Verordnungen. Für eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis müsstest du also eine andere Ausnahmeregelung anführen (genauso wie z.B. für die Fahrt mit einem nicht der StVZO entsprechenden Fahrzeug). Gruß, Henning | ||||
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