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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344301 | ||
Datum | 21.06.2006 17:39 MSG-Nr: [ 344301 ] | 18979 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Thobias Schürmann Also Feuerlöscher müssen alle zwei jahre geprüft werden, der Behälter alle 10 Jahre, aber ich schaue nochmal in meinen arbeitsunterlagen nach und schreibe später die ganz genau richtige antwort, solange das nicht jemand anders übernimmt. Ja, mach das bitte, denn so pauschal ist deine Aussage falsch. Tipp: BetrSichV, §§14, 15, 17 und Anhang 5, Nr. 6 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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