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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344301
Datum21.06.2006 17:39      MSG-Nr: [ 344301 ]18979 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Thobias SchürmannAlso Feuerlöscher müssen alle zwei jahre geprüft werden, der Behälter alle 10 Jahre, aber ich schaue nochmal in meinen arbeitsunterlagen nach und schreibe später die ganz genau richtige antwort, solange das nicht jemand anders übernimmt.

Ja, mach das bitte, denn so pauschal ist deine Aussage falsch.
Tipp: BetrSichV, §§14, 15, 17 und Anhang 5, Nr. 6


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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