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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 344320 | ||
Datum | 21.06.2006 18:10 MSG-Nr: [ 344320 ] | 15798 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann Also ich vertsehe den § 35 so, dass er nur von den vorherigen § befreit, nicht von denen die auf dem §35 folgen. Dann hast Du das definitiv falsch verstanden. Der 35 VIII ist nur dazu da, daß eben auch der Eisnatzfahrer nicht tun und lassen kann, was er will, sondern daß er vor drehen des Zündschlüssels sein Hirn einschalten muß. Geschrieben von Thobias Schürmann Aber scheint wohl eine sache der interpretation zu sein! Nein. Ist es nicht. Die Aussage ist klar. Geschrieben von Thobias Schürmann Ich könnte mir vorstellen, das diese Thema sogar etwas für eine doktorarbeit eines juristen wäre, also wer einen Jura-Studenten kennt sollte mal vorschlagen dazu seinen Doktorarbeit zu schreiben, dann herrscht vielleicht klarheit! Dafür ist das Thema deutlich zu platt. Zumal es in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung ist. Was bei einen Einsatz noch i.O. war kann beim nächsten schon falsch sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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