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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344332 | ||
Datum | 21.06.2006 18:25 MSG-Nr: [ 344332 ] | 19148 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Metzger *lol* Da bin ich mal gespannt, welcher Feuerlöscher-Sachverständige da mit macht. Die, die wissen, was sie tun, kennen den Begriff "Befähigte Person" und wissen, dass ein Feuerlöscher durch diese und nur diese zu prüfen ist. Und die befähigte Person sollte die Vorschriften der BetrSichV kennen, ansonsten müsste man sich fragen, wo er seine Befähigung her hat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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