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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344332
Datum21.06.2006 18:25      MSG-Nr: [ 344332 ]19148 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Daniel Metzger*lol* Da bin ich mal gespannt, welcher Feuerlöscher-Sachverständige da mit macht.

-Denn sie wissen nicht, was sie tun-


Die, die wissen, was sie tun, kennen den Begriff "Befähigte Person" und wissen, dass ein Feuerlöscher durch diese und nur diese zu prüfen ist. Und die befähigte Person sollte die Vorschriften der BetrSichV kennen, ansonsten müsste man sich fragen, wo er seine Befähigung her hat.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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