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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikAusbildung zurück
ThemaMotorsägenausbildung26 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344419
Datum22.06.2006 00:07      MSG-Nr: [ 344419 ]11917 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Gregor GehrkeWas mich bloss wurmt, ist die Tatsache, dass plötlich ab einem Datum keine Sau mehr Sägen darf (ohne Schein) obwohl die Person eventuell Erfahrung genug hat (soweit das überhaupt möglich ist).

Sorry, ich verstehe immer noch nicht wo das Problem ist. Der ganze Kram ist keineswegs neu, sondern wird seit Jahren in § 14 der UVV "Feuerwehren" gefordert. Und zig Bundesländer haben schon vor Jahrzehnten entsprechende Lehrgänge "Motorkettensägenführer" o.ä. eingeführt. Jetzt mögen bitte diejenigen, die jahrzehntelang geschlafen haben, sich nicht auch noch beklagen.

Geschrieben von Gregor GehrkeBei uns (nur bei uns?) ist jetzt aber Fakt, dass wi in der Abteilung genau 3 (von 42) Kameraden Bäume kleinmachen dürfen. Was erzähl ich den Bürgern im Einsatz?
"Sorry, habe zwar ne Säge und früher viel gemacht, aber leider keinen Schein. Hol dir ne Fachfirma (und zahl dafür)" ?


Was erzählst du dem Bürger, wenn du keinen Kl. 2 / C-Fahrer zur Verfügung hast?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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