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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344422
Datum22.06.2006 00:12      MSG-Nr: [ 344422 ]19050 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Peter KofflerNach der Arbeitstättenverordnung Kapitel 7 §53 (2) wird auf die Sicherheitsüberprüfung alle 2 Jahre hingewiesen.

Die ArbStättV hat keinen § 53. Sondern insgesamt nur acht Paragraphen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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