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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorLutz8 K.8, Eschweiler / NRW344445
Datum22.06.2006 08:18      MSG-Nr: [ 344445 ]19028 x gelesen

Hallo zusammen,
Geschrieben von ---Olaf Tampier, Dortmund--- Stelle gerade fest, daß der Link nicht direkt von Gloria stammt.

Ich habe 1996 eine Sachkunde-Prüfung abgelegt und gelernt, daß Aufladelöscher maximal alle 2 Jahre einer Brand- und Sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden müssen, Dauerdruck-Löscher alle 2 Jahre einer Brandschutz- und alle 4 Jahre einer Sicherheitstechnischen Prüfung. Letztere mit Öffnen des Gerätes. Da ich aber seit 7 Jahren aus dem Metier raus bin, ist auch nicht mehr viel hängen geblieben.

Das findet sich auch bei anderen Herstellern, bzw. Verbänden, z.B. Link unter Infothek -> Puplikationen -> "Instandhaltung von Feuerlöschern".

Die DIN 14406-4 "Tragbare Feuerlöscher - Instandhaltung" sagt unter 3.4:
Um die ständige Funktionsbereitschaft sicherzustellen, muß jeder Löscher durch den Sachkundigen in regelmäßigen Zeitabständen, die nicht länger als 2 Jahre sein dürfen, geprüft werden.

Gruss, Lutz Krüger
Feuerwehr Eschweiler



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