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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r K8., Freckenfeld / Rheinland-Pfalz | 344467 | ||
| Datum | 22.06.2006 09:37 MSG-Nr: [ 344467 ] | 18977 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Für die Frage, ob eine Entschädigung bezahlt wird, ist alleine ausschlaggebend, ob ein Versicherungsfall i.S. des SGB VII vorliegt Und, die Entscheidung, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht....Wer trifft diese? Zuerst einmal die BG und ihre Ärzte... insofern stimmt meine Aussage ... nicht umsonst gibt es soviele Rechtsstreite um Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfall (§8 SGB VII) Geschrieben von Christi@n Pannier Was denn? Das DIN, bzw. damals NADI, wurde als genau solcher gegründer Aus was es gegründet wurde und was es heute ist, ist leider ein Unterschied. Wenn wir schon so genau sind. Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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