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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344471
Datum22.06.2006 09:48      MSG-Nr: [ 344471 ]18947 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Peter KofflerUnd, die Entscheidung, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht....Wer trifft diese?
Zuerst einmal die BG und ihre Ärzte... insofern stimmt meine Aussage ... nicht umsonst gibt es soviele Rechtsstreite um Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfall (§8 SGB VII)


Und was hat das mit den von dir genannten BG.-Regeln und DIN-Normen zu tun? Richtig: Rein gar nichts!


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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