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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344476 | ||
| Datum | 22.06.2006 10:06 MSG-Nr: [ 344476 ] | 19002 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Tönnemann Um bei der Feuerwehr zu bleiben: Wenn ich bei der Übung eine Verletzung erleide, mache ich eine Unfallmeldung und harre der Dinge die da kommen. Da sitzt dann einer bei der FUK und liest sich das durch und entscheidet, ob die Unfallkasse Geld gibt oder nicht. Das der das auf Grundlage des SGB 7 macht, ist logisch, ändert aber nichts daran, dass es auch da sehr unterschiedliche Auffassungen gibt, wann gezahlt werden muss und wann nicht. Richtig, aber die Entscheidung fällt auf Grundlage des dritten Abschnitts SGB VII, §§ 7-13 und NICHT auf Grundlage von UVVen oder DIN-Normen. Es ist zwar gängiges Vorurteil, dass Verstoß gegen eine UVV kein Versicherungsschutz besteht, das ist aber definitiv falsch und wird durch ständiges Wiederholen auch nicht richtiger. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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