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Feuerwehr-Unfallkasse
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344476
Datum22.06.2006 10:06      MSG-Nr: [ 344476 ]19002 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannUm bei der Feuerwehr zu bleiben: Wenn ich bei der Übung eine Verletzung erleide, mache ich eine Unfallmeldung und harre der Dinge die da kommen. Da sitzt dann einer bei der FUK und liest sich das durch und entscheidet, ob die Unfallkasse Geld gibt oder nicht. Das der das auf Grundlage des SGB 7 macht, ist logisch, ändert aber nichts daran, dass es auch da sehr unterschiedliche Auffassungen gibt, wann gezahlt werden muss und wann nicht.

Richtig, aber die Entscheidung fällt auf Grundlage des dritten Abschnitts SGB VII, §§ 7-13 und NICHT auf Grundlage von UVVen oder DIN-Normen. Es ist zwar gängiges Vorurteil, dass Verstoß gegen eine UVV kein Versicherungsschutz besteht, das ist aber definitiv falsch und wird durch ständiges Wiederholen auch nicht richtiger.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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