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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbsicherung einer Radtour6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg344910
Datum24.06.2006 09:44      MSG-Nr: [ 344910 ]4548 x gelesen

Geschrieben von Carsten WagnerDieses ist Aufgabe der Polizei und ist wenn überhaupt nur im rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr möglich. Die Amtshilfe muß von der Polizei angefordert werden.


Da es sich dabei um eine hoheitliche tätigkeit handelt, kann dieses nicht geschehen. Diese kann nicht durch amtshilfe durch andere Enrichtungen ausgeübt werden.
Also fällt dieses auch weg.


Ferner sollte man bei 50 Teilnehmern auch mal an §§ 27 und 29 StVo denken.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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