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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Absicherung einer Radtour | 6 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 344910 | ||
| Datum | 24.06.2006 09:44 MSG-Nr: [ 344910 ] | 4548 x gelesen | ||
Geschrieben von Carsten Wagner Dieses ist Aufgabe der Polizei und ist wenn überhaupt nur im rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr möglich. Die Amtshilfe muß von der Polizei angefordert werden. Da es sich dabei um eine hoheitliche tätigkeit handelt, kann dieses nicht geschehen. Diese kann nicht durch amtshilfe durch andere Enrichtungen ausgeübt werden. Also fällt dieses auch weg. Ferner sollte man bei 50 Teilnehmern auch mal an §§ 27 und 29 StVo denken. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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