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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaÖlschäden12 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen344969
Datum24.06.2006 17:09      MSG-Nr: [ 344969 ]10917 x gelesen

Ja also:

Ölbindemittel für den Einsatz auf der Straße muß mit "R" gekennzeichnet sein - siehe www.ltws.de - Liste der geprüften Ölbinder

Dort auch ein Merkblatt MB zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen...

Seit über 20 Jahren gelten schon Erlasse des BMI und BMU.

Bericht im Brandschutz dazu.

Inhalt ist eigentlich immer, daß Beseitigung nur mit Ölbindemittel oder Liegenalssen nicht zulässig sind. Es muß immer auch für eine Beseitigung der Rutschgefahr gesorgt werden. Das geht nur mit Waschen oder speziellen Maschinen...

gern auch was per mail.


Grüße LP



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