Geschrieben von Sebastian WeißWas das "widerrechtliche" Einschalten während langsamer Fahrt zwecks Hausnummernsuche angeht, könnte da eventuell §70 Absatz 4 Abhilfe schaffen: "(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung
Oder du ziehst einfach die Handbremse einen Zahn an dann brennt sie auch.
gruss Markus
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