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RubrikTHW zurück
ThemaTHW-Grundausbildung29 Beiträge
AutorStef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW346807
Datum04.07.2006 08:53      MSG-Nr: [ 346807 ]13101 x gelesen

In der Prüfungsordnung ist eine mündliche Nachprüfung nicht vorgesehen, sie wird zwar gelegentlich bei Wackelkandiaten oder Helfern mit Prüfungsangst angewendet, ist aber wie gesagt nicht vorgesehen.

Für die Helfer, die beim ersten mal durchgefallen sind, gibt es die einmalige Möglichkeit in dem nicht bestandenen Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) innerhalb von 6 Monaten noch einmal geprüft zu werden. Wer dort durchfällt hat plötzlich wieder viel mehr Freizeit, kommt aber nur seeehhhr selten vor.

Beste Grüße

Stefan



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