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RubrikKatastrophenschutz zurück
Themawehrersatzdienst17 Beiträge
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein347216
Datum05.07.2006 23:59      MSG-Nr: [ 347216 ]8771 x gelesen

Moin moin!

Kenne mich zwar nicht mit den Regelungen in NDS aus, denke aber mal, dass die Unterschiede in Punkto Wehrersatzdienst sich in Deutschland nicht großartig unterscheiden...

Generell gilt folgendes: Du kannst nach Eintritt in die FF über diese deine Freistellung beim zuständigen Landratsamt beantragen, der Landrat kann (muss nicht) diese dann bewilligen.
Die Verpflichtungszeit beträgt derzeit 6 Jahre. In dieser Zeit bist du verpflichtet, dem Dienst in der FF nachzukommen und an Übungen, Ausbildungen und Einsätzen teiilzunehmen (andernfalls drohen Geldstrafen bis hin zum sofortigen Einzug zum Wehrdienst). Dein Wehrführer muss regelmäßig (idR 2x im Jahr) dem Landkreis bestätigen, dass du deinen Verpflichtungen auch nachkommst.
Darüber hinaus können in deiner Verpflichtung noch zusätzliche Aufgaben festgeschrieben sein. Bei uns beispielsweise verpflichtest du dich neben dem "regulären" FF-Dienst auch, den AGT-Lehrgang zu absolvieren, auf Gemeindekosten einen LKW-Führerschein zu machen und/oder auch als Ausbilder in der Jugendfeuerwehr mitzuwirken. Dies legt normalerweise die örtliche Feuerwehr fest. Früher war es bei uns im Kreis der Regelfall, dass du als Freigestellter neben dem Dienst in der örtlichen FF auch im ABC-Dienst des Kreisfeuerwehrverbandes tätig sein musstest.

Aus Erfahrung kann ich sagen: Wenn du bereits Mitglied in der FF bist oder sowieso in die FF eintreten möchtest, ist die Freistellung eigentlich kein Problem.
Wenn du aber mit dem Gedanken spielen solltest, ausschließlich in die FF einzutreten, um nicht zum Bund zu müssen, dann lass da lieber die Finger von... da bist du mit den paar Monaten Bundeswehr besser bedient, als mit 6 Jahren regelmäßigem (!) Feuerwehrdienst!


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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