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Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikAusbildung zurück
ThemaMotorsägenausbildung26 Beiträge
AutorUlri8ch 8V., Karlsruhe / Baden-Württemberg347393
Datum06.07.2006 14:06      MSG-Nr: [ 347393 ]11672 x gelesen

Hallo Eike,

die Antwort ist eigentlich ganz einfach .... nach GUV dürfen nur noch ausgebildete Feuerwehrangehörige mit der Kettensäge arbeiten. Also, so machen wie wir in Karlsruhe, die richtige Kleidung besorgen, einen Lehrgang in's Leben rufen, Lehrinhalte nach GUV, von einem Fachmann diesen Lehrgang leiten lassen und dann genügend Personal für diese Aufgabe zur Verfügung haben.

Gruss
Uli



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