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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRettungswege freihalten bei Brandsicherheitswachen14 Beiträge
AutorRobe8rt 8v., Baldham / Bayern348252
Datum10.07.2006 17:29      MSG-Nr: [ 348252 ]6491 x gelesen

Hi Frank,

Wir melden uns ab dem Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft telefonisch in der ILSt an. Beim Abstellen von Fahrzeugen wird das Ausrücken bestätigt und vor Ort dann die Einsatzbereitschaft mitgeteilt.
Ein Einsatz wird i.d.R. nicht eröffnet, da die Brandsicherheitswachen extra, also als BSW und nicht als Einsatz, abgerechnet werden.

Über jede Brandsicherheitswache wird ein Tätigkeitsbericht verfasst (nicht zu verwechseln mit einem Einsatzbericht, wenn es dazu kommen sollte), auch wenn es keine besonderen Vorkommnisse gab. Eventuelle Probleme werden unverzüglich mit dem Veranstalter geklärt. (Unverzüglich = "ohne schulhaftes Verzögern" kann, abhängig vom Tatbestand, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, auch ein paar Tage später sein.)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Robert



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